
Unser Bildungsarchiv
Pias Imkerwelt
Hier teilt die renommierte Bienenwissenschaftlerin Dr. Pia Aumeier ihr umfangreiches Wissen rund um die Imkerei. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bienen-Journal präsentiert sie bewährte und einfache Methoden für eine erfolgreiche Bienenhaltung. Ob es um die Verjüngung von Bienenvölkern, das Markieren der Bienenkönigin oder die Bedeutung einzelner Waben geht – Pia erklärt es verständlich und praxisnah.
Praxisnahe Imker-Tipps von Dr. Liebig
Dr. Gerhard Liebig teilt in seinem YouTube-Kanal wertvolle Praxistipps zur Imkerei. Von der Völkerführung bis zur Honigernte bietet er verständliche Anleitungen für Imkerinnen und Imker.
Archiv des Ruhrstadt-Imker-Newsletters
Im Archiv des Kreisimkervereins Ruhrgebiet e.V. finden sich zahlreiche Ausgaben des Ruhrstadt-Imker-Newsletters, in denen Dr. Gerhard Liebig wertvolle Tipps zur Bienenpflege gibt. Die Newsletter behandeln verschiedene Aspekte der Imkerei und bieten saisonale Empfehlungen für Imkerinnen und Imker.
Downloads und Informationen
Im Downloadbereich des Kreisimkervereins Ruhrgebiet e.V. stehen verschiedene Informationsmaterialien zur Verfügung, die sich mit rechtlichen, organisatorischen und praktischen Aspekten der Imkerei befassen. Die bereitgestellten Dokumente bieten umfassende Unterstützung für Imkerinnen und Imker sowie für Interessierte:
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Imkerei und Behörden: Bietet Hinweise zu behördlichen Anforderungen und Ansprechpartnern.
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Recht und Imkerei: Stellt relevante Gesetze und Verordnungen für die Imkerei zusammen.
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Musterdokumentation: Stellt Vorlagen für die Dokumentation in der Imkerei bereit.
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Was tun im Schadensfall?: Gibt einen Leitfaden für den Umgang mit Schäden an Bienenvölkern.
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Merkblätter: Bietet praktische Tipps und Anleitungen für die Imkerei.
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Info-Flyer: Enthält eine Übersicht über die Angebote und Aktivitäten des Vereins.
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Gewährverschlüsse: Informiert über die Bestellung und Verwendung von Gewährverschlüssen für Honig.
Alle Dokumente stehen kostenlos zum Download bereit. Für weitere Informationen oder bei spezifischen Fragen kann der Kontakt zum Verein aufgenommen werden.
Für Bienenhalter in Nordrhein-Westfalen gelten spezifische gesetzliche Vorgaben, die sowohl die Anmeldung der Bienenhaltung als auch die Inanspruchnahme von Beihilfen betreffen.
Anmeldung der Bienenhaltung:
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Veterinäramt: Vor Beginn der Bienenhaltung ist eine Anzeige bei dem zuständigen Veterinäramt erforderlich. Dabei sind die Anzahl der Bienenvölker und deren Standorte anzugeben.
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Tierseuchenkasse NRW: Zusätzlich besteht eine Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen. Die Anmeldung sollte vor Beginn der Bienenhaltung erfolgen.
Jährliche Meldung:
Bis zum 31. Januar eines jeden Jahres ist die maximale Anzahl der im laufenden Jahr gehaltenen Bienenvölker der Tierseuchenkasse NRW zu melden.
Beihilfen der Tierseuchenkasse NRW:
Die Tierseuchenkasse NRW gewährt Beihilfen für prophylaktische Maßnahmen zur Seuchenverhütung und zur Förderung der Tiergesundheit. Für Bienenhalter sind insbesondere folgende Beihilfen relevant:
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Untersuchung von Futterkranzproben: Beihilfe zu den Kosten der Untersuchung im Rahmen des AFB-Monitorings.
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Einsatz von Bienengesundheitsmobilen: Beihilfe zu den Kosten des Einsatzes des Bienengesundheitsmobils der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sowie des Bienengesundheitsmobils des Siegerlandes.
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Einsatz von Bienensachverständigen (BSV): Beihilfe zu den Kosten des Einsatzes eines BSV, einschließlich Fahrtkosten nach dem Landesreisekostengesetz.
Wichtige Hinweise:
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Die Beihilfen sind auf kleine und mittlere Unternehmen in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen beschränkt.
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Anträge auf Beihilfe müssen innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Schadensfalles oder erbrachter Leistung der Tierseuchenkasse vorliegen.
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Beihilfen sind ausgeschlossen, wenn die Tierseuche vom Tierhalter absichtlich oder fahrlässig verursacht wurde.
Für detaillierte Informationen und Antragsformulare wird empfohlen, die offiziellen Webseiten der Tierseuchenkasse NRW und der zuständigen Veterinärämter zu konsultieren.
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Im Bereich "Imkerei und Recht" sind verschiedene gesetzliche Regelungen relevant, die Aspekte wie Bienengesundheit, Honigvermarktung, Lebensmittelhygiene, Verpackung und Verbraucherschutz betreffen. Die folgenden Vorschriften bieten eine Grundlage für die rechtssichere Ausübung der Imkerei:
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Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV): Regelt Maßnahmen zur Bekämpfung von Bienenseuchen.
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Honigverordnung (HonigV): Definiert Qualitätsanforderungen und Kennzeichnungspflichten für Honig.
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Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB): Bildet den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen.
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Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV): Legt Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln fest.
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Loskennzeichnungsverordnung (LKV): Regelt die Kennzeichnung von Lebensmittelchargen.
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Preisangabenverordnung (PAngV): Bestimmt die Anforderungen an Preisangaben gegenüber Verbrauchern.
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Leitsätze für Honig: Enthalten Empfehlungen zur Beschaffenheit und Bezeichnung von Honig.
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Fertigpackungsverordnung (FertigPackV): Regelt die Kennzeichnung und Füllmengen von Fertigpackungen.
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Verpackungsgesetz (VerpackG): Stellt Anforderungen an die Produktverantwortung für Verpackungen.
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Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV): Gibt Hygienevorschriften für den Umgang mit Lebensmitteln vor.
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Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG): Regelt die Haftung für fehlerhafte Produkte.
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Mess- und Eichgesetz (MessEG): Bestimmt Anforderungen an Messgeräte und deren Verwendung.
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Ladenschlussgesetz (LadSchlG): Legt die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten fest.
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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Schützt vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.
Alle genannten Dokumente stehen zum Download bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien übernommen wird.
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Verfügbare Vorlagen:
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Arzneimittelbestandsbuch für die Varroabehandlung: Dokumentation der Anwendung von Tierarzneimitteln gemäß EU-Verordnung 2019/6.
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Honigbuch: Erfassung von Erntedaten, Abfüllmengen, Sorten und Mindesthaltbarkeitsdaten zur Rückverfolgbarkeit der Honigproduktion.
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Stockkarte: Aufzeichnung von Beobachtungen und Maßnahmen an einzelnen Bienenvölkern über das Bienenjahr hinweg.
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Zuchtplan: Planung und Nachverfolgung der Königinnenzucht, einschließlich Zuchtlinien und Schlüpfterminen.
Alle Vorlagen stehen kostenlos zum Download bereit und können individuell angepasst werden.-
1. Schadensfeststellung und Dokumentation
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Betroffene Bienenvölker und den Bienenstand bis zum Abschluss der Probennahme und Schadensdokumentation nicht verändern; Bienentotenfall nicht entsorgen.
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Fotografische Dokumentation des Schadensumfangs und der Umgebung.
2. Unverzügliche Meldung
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Innerhalb von drei Tagen Meldung an den Vorsitzenden des zuständigen Imkervereins oder an einen benannten Sachverständigen.
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Bei Verdacht auf strafbare Handlungen oder Feuerschäden: Anzeige bei der Polizei erstatten.
3. Beweissicherung bei Vergiftungsverdacht
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Sammeln von mindestens 1.000 toten Bienen (ca. 100 g) sowie betroffenen Pflanzenmaterialien (mindestens 100 g) innerhalb von 24 Stunden nach Schadensfeststellung.
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Verwendung von Einweghandschuhen bei der Probenentnahme; Proben getrennt und sachgerecht verpacken (Bienenproben luftdurchlässig, Pflanzenproben wasserdicht).
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Proben bis zur Einsendung kühl lagern (bis zu 3 Tage im Kühlschrank, ab 4 Tagen tiefgefroren).
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Versand der Proben zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Untersuchungsantrag an das Julius Kühn-Institut, Stichwort "Bienenvergiftung", Messeweg 11–12, 38104 Braunschweig.
4. Schadengutachten erstellen
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Beauftragung eines neutralen Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens.
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Erstellung eines detaillierten Gutachtens mit Schadensbeschreibung und -bewertung.
5. Schadenanzeige einreichen
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Ausfüllen des entsprechenden Schadenanzeigeformulars.
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Einreichung der Schadenanzeige zusammen mit dem Gutachten und weiteren relevanten Unterlagen beim Landesverband.
6. Fristen beachten
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Schadenmeldung beim Landesverband innerhalb von drei Monaten nach Schadensfeststellung.
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Bei Bedarf kann eine Fristverlängerung auf sechs Monate beantragt werden.
Alle erforderlichen Formulare und weiterführenden Informationen stehen zum Download bereit.
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Hydroxymethylfurfural (HMF) in Bienenfutter
Hydroxymethylfurfural (HMF) entsteht durch den Abbau von Einfachzuckern, insbesondere Fructose, und kann in kohlenhydrathaltigen Futtermitteln für Honigbienen vorkommen. Erhöhte HMF-Gehalte sind für Honigbienen toxisch, insbesondere bei langfristiger Exposition während der Überwinterung. Das Merkblatt des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gibt Empfehlungen zur Minimierung von HMF in industriell hergestellten Futtermitteln für Honigbienen während Herstellung, Transport und Lagerung.
Amerikanische Faulbrut (AFB) – Früherkennung und Gesundheitszeugnis
Die Amerikanische Faulbrut ist eine meldepflichtige Bienenseuche. Das Infoblatt, gestaltet von Dr. Pia Aumeier in Zusammenarbeit mit den Bienensachverständigen des Kreisimkervereins Ruhrgebiet e.V., informiert über die Bedeutung der Futterkranzprobe zur frühzeitigen Erkennung von AFB-Sporen. Es erläutert, wie durch regelmäßige Probenahmen und Laboranalysen ein möglicher Ausbruch frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.
Alle Merkblätter stehen hier zum Download bereit.
Varroa unter Kontrolle
Die Varroamilbe stellt eine der größten Herausforderungen für die Bienengesundheit dar. Ein umfassender Leitfaden der Arbeitsgemeinschaft für Bienenforschung e. V. bietet praxisnahe Empfehlungen zur effektiven Kontrolle und Behandlung von Varroa-Befall. Der Flyer enthält Informationen zu verschiedenen Bekämpfungsmethoden, einschließlich biotechnischer Maßnahmen und chemischer Behandlungen, sowie Hinweise zur optimalen Anwendungszeit und Dosierung.
Praxisleitfaden zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB)
Die Amerikanische Faulbrut ist eine meldepflichtige Bienenseuche, die erhebliche Schäden in Bienenvölkern verursachen kann. Ein detaillierter Praxisleitfaden, entwickelt im Rahmen des naStraAF-Projekts, bietet umfassende Informationen zur Vorbeugung, Erkennung und Bekämpfung dieser Krankheit. Der Leitfaden enthält Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Sanierungsverfahren, einschließlich des Kunstschwarmverfahrens, und betont die Bedeutung regelmäßiger Futterkranzproben zur Früherkennung.
Bienen halten verpflichtet
Die Bienenhaltung unterliegt in Deutschland spezifischen rechtlichen Vorgaben. Ein Merkblatt des Deutschen Imkerbundes e. V. informiert über die gesetzlichen Verpflichtungen für Imkerinnen und Imker, einschließlich der Anmeldepflicht bei den zuständigen Behörden, der regelmäßigen Meldung der Völkerzahlen und der Einhaltung von Seuchenschutzmaßnahmen. Das Merkblatt dient als Orientierungshilfe für eine rechtssichere und verantwortungsbewusste Imkerei.
Alle genannten Merkblätter stehen zum Download bereit.
Voraussetzungen
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Mitgliedschaft: Bestellungen sind ausschließlich für Mitglieder eines dem Deutschen Imkerbund (D.I.B.) angeschlossenen Imkervereins möglich.
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Honigschulung: Ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Honiglehrgang ist erforderlich.
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Völkerzahl: Die Anzahl der bewirtschafteten Bienenvölker muss angegeben werden.
Bestelloptionen
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Online-Bestellung: Über den D.I.B.-Onlineshop können Gewährverschlüsse mit Adresseindruck bestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Mitgliedsdaten, einschließlich E-Mail-Adresse und Honigschulungsnachweis, in der D.I.B.-Mitgliederverwaltung hinterlegt sind.
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Bestellung per Formular: Alternativ steht ein Bestellformular zur Verfügung, das ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle des D.I.B. gesendet werden kann. Bei Bestellungen mit Adresseindruck gibt es monatliche Annahmetermine, in der Regel der 15. eines Monats.
Hinweise zur Bestellung
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Adresseneindruck: Die Adresse muss deutlich lesbar angegeben sein, idealerweise in Blockschrift. Bei Faxbestellungen ist darauf zu achten, dass Muster nicht lesbar sind.
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Bestellmengen:
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Neutral (ohne Adresseindruck): in vollen 100er-Schritten.
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Mit Adresseindruck: in vollen 500er- oder 1.000er-Schritten.
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Unterschrift: Mit der eigenhändigen Unterschrift werden die Bestimmungen zu den Warenzeichen anerkannt. Bei mehreren Namen müssen alle Personen unterschreiben.
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Minderjährige Mitglieder: Eine Zusatzerklärung, unterschrieben von den gesetzlichen Vertretern, ist erforderlich.
Alle erforderlichen Formulare und weiterführenden Informationen stehen zum Download bereit.
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